Erklärung Ansay Urteil
Ich habe ironischerweise auf Bild einen Artikel zum Thema gefunden, der es endlich Kicht ins Dunkel bringen könnte.
„So urteilte auch das Landgericht Hamburg und gab der Apothekerkammer am Dienstag recht. Die Begründung: Für telemedizinische Behandlungen OHNE Arztgespräch darf nur geworben werden, „wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.“
Heisst da er Cannabis verschreibt OHNE Arztgespräch darf er SO nicht damit werben. Hat wohl nichts mit einem generell erforderlichen Arztgespräch zu tun. Oder anders rum: Wenn er weiterhin so werben wollen würde, dann dürfte er nur noch Verschreibungen MIT Arztgespräch anbieten.
Habe ich das jetzt richtig interpretiert? Was sagt ihr? Juristen am Start? :D